Einmal unterschrieben gelten unsere AGB für alle unsere Veranstaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Maskerade Dresden

§ 1 Angebot und Vertragsschluß
(1) Vertragspartner sind der Teilnehmer (im folgenden Vertragspartner genannt) und der Veranstalter Maskerade Dresden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn durch den Vertragspartner die nötigen Informationen zu seinem Charakter übermittelt wurden, die Teilnahmegebühr bezahlt wurde und er die AGB unterschrieben hat.

§ 2 Rücktritt des Vertragspartners
(1) Tritt der Vertragspartner vom Vertrage zurück, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
(2) Bei unbegründetem Nichterscheinen zur Veranstaltung wird eine Entschädigung in voller Höhe des Teilnahmebetrages fällig. Bei Absage werden folgende Gebühren fällig: 8 Wochen vorher, 30% des gültigen Preises; 4 Wochen vorher, 50% des gültigen Preises; 2 Wochen vorher erfolgt  keine Rückerstattung.
(3) Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, daß uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters
(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder uns die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von uns zu vertretenden Umständen überschritten wird.
(2) In den vorgenannten Fällen erhält der Vertragspartner das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.

§ 4 Haftung für Schäden
(1) Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(2) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken ( z.B. Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen u.ä.) bewußt. Er verpflichtet sich, selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer offiziellen Sicherheitsüberprüfung der Veranstalter zu unterziehen. Als ungeeignet eingestufte Ausrüstung, insbesondere Waffen, darf nicht verwendet werden.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung nach Kräften zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten sowie übermäßiger Alkoholkonsum und der Konsum von Drogen lt. BtMG.
(4) Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an diesem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Jeder Spieler haftet für die von ihm verursachten Schäden an Person und Sache selbst und trägt die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe.
(5) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
(6) Vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, die nicht auf Körperschäden beruhen, sind auf den einfachen Höchstbeitrag der jeweiligen Veranstaltung beschränkt, soweit der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
(7) Sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

§ 5 Ausschluß von der Veranstaltung
(1) Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat.

§ 6 Teilnahme von Minderjährigen
(1) Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist für Minderjährige prinzipiell nicht möglich. Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 7 Verjährung
(1) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

§ 8 Rechte
(1) Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 9 
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt.
(3) Alle Angaben entsprechen dem Stande der Drucklegung. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druckfehlern bleibt dem Veranstalter vorbehalten.